Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
Vorlage für eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Auftragsverarbeitung) gemäß Art. 28 DSGVO. Passen Sie die Parteien und Anlagen an Ihre Situation an.
1. Gegenstand und Dauer
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Dienstleistungen. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist (z. B. Benutzerkonten, Abrechnung, Support, API-Nutzung). Die Art und der Umfang sind im Hauptvertrag und in Anhang 1 (Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Arten von Daten, Kategorien von betroffenen Personen) festgelegt.
3. Verpflichtungen des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, einschließlich im Hinblick auf Übertragungen in ein Drittland, es sei denn, er ist durch Unions- oder Landesrecht dazu verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter sorgt dafür, dass Personen, die zur Verarbeitung der Daten berechtigt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sind umzusetzen (Art. 32 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen und bei der Sicherstellung der Einhaltung der Artikel 32 bis 36 DSGVO. Am Ende des Vertrags löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten zurück und löscht vorhandene Kopien, es sei denn, die Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen beauftragen (allgemein oder spezifisch). Dieselben datenschutzrechtlichen Verpflichtungen wie in dieser Vereinbarung sind den Unterauftragsverarbeitern vertraglich aufzuerlegen. Der Auftragsverarbeiter bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
5. Prüfungen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung nachzuweisen, und ermöglicht sowie beteiligt sich an Prüfungen und Inspektionen, gemäß dem Hauptvertrag und geltendem Recht.
Dies ist eine Vorlage. Lassen Sie sie von Ihrem Rechtsberater vor der Verwendung überprüfen. Anhang 1 (Verarbeitungsdetails) und Anhang 2 (technische und organisatorische Maßnahmen) sollten ausgefüllt und beigefügt werden.